BVerfGE 30, 336 – Jugendgefährdende Schriften

BVerfGE 30, 336ff

23.03.1971 – 1 BvL 25/61 und 3/62

I. Senat

BVerfGE 30, 336 – Jugendgefährdende Schriften


Seite 345


Die Angeklagten der Ausgangsverfahren vertreten übereinstimmend die Ansicht, daß § 6 Abs. 2 verfassungswidrig sei. Die Angeklagte des der Vorlage 1 BvL 3/62 zugrundeliegenden Verfahrens hält außerdem § 4 Abs. 1 Nr. 3 wegen Verstoßes gegen die Art. 3, 5 und 12 GG für verfassungswidrig. Sie hat Rechtsgutachten der Professoren Dr. Wacke, Dr. Thieme, Dr. Dr. Raschhofer und Dr. Evers vorgelegt, in denen dargelegt ist, daß § 6 Abs. 2 gegen die Art. 3,4, 5 und das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoße und das Rechtsstaatsprinzip verletze; in der Regelung des § 4 Abs. 1 Nr. 3 erblicken die Gutachter Verstöße gegen Art. 3, Art. 5 Abs. 1 und Abs. 3 und Art. 12 GG.

(gez.) Dr. Müller Dr. Stein Ritterspach

Dr. Haager Rupp-v. Brünneck Dr. Böhmer

Dr. Brox Dr. Simon

HINWEIS: Keine Entscheidung zu Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG!

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv030336.html

Kurz-URL: http://is.gd/o2J4tf

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