Bonner Kommentar Grundgesetz

Alle noch vorhandenen Erklärungen von Kurt Georg Wernicke* zu den Grundrechten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland aus der Erstausgabe der Loseblattsammlung “Bonner Kommentar” 1950.

* Kurt Georg Wernicke war der Herausgeber für den Bundestag der Protokolle des Parlamentarischen Rates, dem Gremium, welches als Verfassunggeber das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1948/49 erarbeitete. Kurt Georg Wernicke kommentierte in seiner Eigenschaft als Protokollführer im Parlamentarischen Rat im ersten Kommentar zum Grundgesetz die Grundrechte. Die Inhalte des Grundgesetzes, hier vorrangig die Grundrechte als Abwehrrechte des Bürgers und ihre juristische Absicherung gegenüber Eingriffen des Staates, die Inhalte Protokolle des Parlamentarischen Rates und die durch Kurt Georg Wernicke erfolgte Erstkommentierung der Grundrechte im Bonner Kommentar zum GG bilden eine unverzichtbare Grundlage zum Verständnis der Funktionsweise des Grundgesetzes, der Grundrechte und der drei Gewalten im Verhältnis dazu. Das Verständnis dieser Grundlagen öffnet den Blick für all die kleinen und großen Grundrechtseinschnitte, denen der Normadressat oft und gewollt unbemerkt ausgesetzt ist, ohne zu wissen, dass er sich mit dem höchsten Gesetz der Bundesrepublik Deutschland als dem einzigen Garant für den Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gegen Amtsmissbrauch und juristische Willkür wehren kann.

Wernicke Kommentar Art-19 GG

Auszüge aus dem “Bonner Kommentar zum GG”, 1. Ausgabe 1950, Kurt Georg Wernicke* zu Artikel 19 GG. Kurt Georg Wernicke war der Herausgeber für den Bundestag der Protokolle des Parlamentarischen Rates, dem Gremium, welches als Verfassunggeber das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1948/49 erarbeitete. * Kurt Georg Wernicke kommentierte in seiner Eigenschaft als Protokollführer im Parlamentarischen Rat im ersten Kommentar zum Grundgesetz die Grundrechte. Die Inhalte des Grundgesetzes, hier vorrangig die Grundrechte als Abwehrrechte des Bürgers und ihre juristische Absicherung gegenüber Eingriffen des Staates, die Inhalte der Protokolle des Parlamentarischen Rates und die durch Kurt Georg Wernicke erfolgte Erstkommentierung der Grundrechte im Bonner Kommentar zum GG bilden eine unverzichtbare Grundlage zum Verständnis der Funktionsweise des Grundgesetzes, der Grundrechte und der drei Gewalten im Verhältnis [...]

Wernicke Kommentar Art-20 GG

Auszüge aus dem “Bonner Kommentar zum GG”, 1. Ausgabe 1950, Kurt Georg Wernicke* zu Artikel 20 GG. Kurt Georg Wernicke war der Herausgeber für den Bundestag der Protokolle des Parlamentarischen Rates, dem Gremium, welches als Verfassunggeber das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1948/49 erarbeitete. * Kurt Georg Wernicke kommentierte in seiner Eigenschaft als Protokollführer im Parlamentarischen Rat im ersten Kommentar zum Grundgesetz die Grundrechte. Die Inhalte des Grundgesetzes, hier vorrangig die Grundrechte als Abwehrrechte des Bürgers und ihre juristische Absicherung gegenüber Eingriffen des Staates, die Inhalte der Protokolle des Parlamentarischen Rates und die durch Kurt Georg Wernicke erfolgte Erstkommentierung der Grundrechte im Bonner Kommentar zum GG bilden eine unverzichtbare Grundlage zum Verständnis der Funktionsweise des Grundgesetzes, der Grundrechte und der drei Gewalten im Verhältnis [...]