1 BvR 1797/10 (SGB II)
Der Beschwerdeführer verlangte hier auf Grund des Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG – Zitiergebot – die Feststellung der positiven Gültigkeit des Sozialgesetzbuches II (SGB II) gemäß 7. Leitsatz BverfGE 1, 14 – Südweststaat Das Bundesverfassungsgericht muß, wenn eine Rechtsvorschrift mit dem Grundgesetz nicht unvereinbar ist, ihre Gültigkeit positiv feststellen, soweit dies angängig ist. Das ist immer der Fall, wenn es sich um Bundesrecht handelt. Am 09.08.2010 wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt: … hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Kirchhof und die Richter Bryde, Schluckebier gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachnung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 09. August 2010 einstimmig beschlossen: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht [...]
1 BvR 2986/09 (ArbGG)
Der Beschwerdeführer verlangte hier auf Grund des Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG – Zitiergebot – die Feststellung der positiven Gültigkeit des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) gemäß 7. Leitsatz BverfGE 1, 14 – Südweststaat Das Bundesverfassungsgericht muß, wenn eine Rechtsvorschrift mit dem Grundgesetz nicht unvereinbar ist, ihre Gültigkeit positiv feststellen, soweit dies angängig ist. Das ist immer der Fall, wenn es sich um Bundesrecht handelt. Am 08.12.2009 wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt: … hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Bryde, Schluckebier gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachnung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 08. Dezember 2009 einstimmig beschlossen: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung [...]
2 BvR 1345/03
BVerfG, 2 BvR 1345/03 vom 22.8.2006 A. 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung der Geräte- und Kartennummern sowie des Standorts von Mobiltelefonen durch den so genannten “IMSI-Catcher” (§ 100 i StPO). II. 19 Mit ihrer am 17. Juli 2003 eingegangenen Verfassungsbeschwerde greifen die Beschwerdeführer Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung vom 6. August 2002 an. Sie rügen ausschließlich eine Verletzung von Art. 10 GG. 20 1. Die Beschwerdeführer seien durch § 100 i StPO selbst, gegenwärtig und unmittelbar in Grundrechten betroffen. Sie seien alle Inhaber eines Mobiltelefons. Die Beschwerdeführerin zu 1. sei die älteste und größte Bürgerrechtsorganisation der Bundesrepublik Deutschland. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit sei der Schutz der Grundrechte vor staatlichen Übergriffen. Die Beschwerdeführer zu 2. und zu 3. seien Rechtsanwälte, wobei der [...]
2 BvR 524/01
BVerfG, 2 BvR 524/01 vom 25. Oktober 2005 Rn 19 2. Mit der Verfassungsbeschwerde wird das bisherige Vorbringen wiederholt und vertieft: Die angegriffenen Beschlüsse verletzten das Grundrecht der Beschwerdeführerin auf Heranwachsen im Haushalt des Vaters und auf Erziehung durch den Vater aus Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG. Art. 2 Abs. 1 GG sei verletzt, weil § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG insofern verfassungswidrig sei, als die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen sei, wenn nur der Vater, nicht aber die Mutter eine Aufenthaltserlaubnis besitze. Diese Anknüpfung verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 1 bis 3 GG und verletze die Rechte des Vaters aus Art. 6 Abs. 2 und Abs. 3 GG. Zudem werde das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG missachtet. [...] Keine Entscheidung zu Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG
BVerfGE 15, 288
BVerfGE 15, 288ff 19.02.1963 – 1 BvR 610/62 I. Senat BVerfGE 15, 288 Seite 293 Ausdrückliche gesetzliche Grundlage hierfür ist § 116 Abs. 2 StPO. Diese Bestimmung enthält als allgemeines Gesetz eine “Schranke” der Informationsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 2 GG (BVerfGE 7, 198 [207-209]). Sie verletzt nicht – wie der Beschwerdeführer meint – Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, da dieser jedenfalls nicht für Gesetze gilt, die zwar nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassen sind, jedoch lediglich ältere Grundrechtsbeschränkungen unverändert oder mit geringen Abweichungen wiederholen (BVerfGE 2, 121 [122]; 5, 13 [16]). Die frühere Fassung des damaligen § 116 Abs. 1 StPO sah entsprechende, evtl. noch weitergehende Beschränkungen vor. Es kann deshalb offenbleiben, ob Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, der von “Einschränkungen” [...]
2 BvR 902/06
BVerfG, 2 BvR 902/06 vom 16.6.2009 Rn 77 d) §§ 94 ff. StPO verstoßen auch nicht gegen das Zitiergebot aus Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG. Soweit nach dem Grundgesetz - wie gemäß Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG - ein Grundrecht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss zwar das Gesetz nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG grundsätzlich das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. Das Zitiergebot findet aber auf die vor seiner Maßgeblichkeit entstandenen, insbesondere auf vorkonstitutionelle Gesetze und somit auch auf §§ 94 ff. StPO, keine Anwendung (stRspr seit BVerfGE 2, 121 <122 f.>). BVerfG, 2 BvR 902/06 vom 16.6.2009, Absatz-Nr. (1 – 113), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20090616_2bvr090206.html
BVerfGE 122, 63
BVerfGE 122, 63ff 15.10.2008 – 2 BvR 236, 237/08 II. Senat BVerfGE 122, 63 Seite 70 2. Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung verletze das Zitiergebot und sei daher formell verfassungswidrig. Art. 15 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung erwähne nur die Einschränkung von Art. 10 Abs. 1 GG. Es würden jedoch offensichtlich auch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 und Art. 13 GG eingeschränkt. (gez.) Voßkuhle Broß Osterloh Di Fabio Mellinghoff Lübbe-Wolff Gerhardt Landau HINWEIS: Keine Entscheidung zu Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG!
BVerfGE 120, 274 – Grundrecht auf Computerschutz
BVerfGE 120, 274ff 27.02.2008 – 1 BvR 370, 595/07 I. Senat BVerfGE 120, 274 – Grundrecht auf Computerschutz Seite 291 Soweit Maßnahmen nach § 5 Abs. 2 Nr. 11 VSG als Eingriff in Art. 13 GG anzusehen seien, sei die Vorschrift bereits deshalb verfassungswidrig, weil sie keinem der besonderen Schrankenvorbehalte von Art. 13 Abs. 2 bis 7 GG genüge. Auch sei das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nicht gewahrt. Seite 340 e) Angesichts dessen bedarf es keiner Prüfung mehr, wie weit Maßnahmen, zu denen die Norm ermächtigt, auch gegen andere Grundrechte oder das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen. II. Die Ermächtigung zum heimlichen Aufklären des Internet in § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. [...]
BVerfGE 114, 357 – Aufenthaltserlaubnis
BVerfGE 114, 357ff 25.10.2005 – 2 BvR 524/01 II. Senat BVerfGE 114, 357 – Aufenthaltserlaubnis Seite 362 2. Mit der Verfassungsbeschwerde wird das bisherige Vorbringen wiederholt und vertieft: Die angegriffenen Beschlüsse verletzten das Grundrecht der Beschwerdeführerin auf Heranwachsen im Haushalt des Vaters und auf Erziehung durch den Vater aus Art.6 Abs.1 und Abs.2 GG. Art.2 Abs.1 GG sei verletzt, weil § 21 Abs.1 Satz 1 AuslG insofern verfassungswidrig sei, als die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen sei, wenn nur der Vater, nicht aber die Mutter eine Aufenthaltserlaubnis besitze. Diese Anknüpfung verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot aus Art.3 Abs.1 bis 3 GG und verletze die Rechte des Vaters aus Art.6 Abs.2 und Abs.3 GG. Zudem werde das Zitiergebot des Art.19 Abs.1 Satz 2 GG missachtet. Die Auffassung, dass [...]
BVerfGE 113, 348 – Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung
BVerfGE 113, 348ff 27.07.05 – 1 BvR 668/04 I. Senat BVerfGE 113, 348 – Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung 1. Führt die Änderung eines Gesetzes zu neuen Grundrechtseinschränkungen, ist das betroffene Grundrecht im Änderungsgesetz auch dann gemäß Art.19 Abs.1 Satz 2 GG zu benennen, wenn das geänderte Gesetz bereits eine Zitiervorschrift im Sinne dieser Bestimmung enthält. Seite 356 Ergänzend führt der Beschwerdeführer aus, das Gesetz verstoße gegen Art.19 Abs.4 GG, weil die Überwachung ihm nicht mitgeteilt werde und es in der Folge unmöglich sei, während oder nach der Überwachung deren gerichtliche Kontrolle herbeizuführen. Der Richtervorbehalt könne dieses rechtsstaatliche Defizit nicht ausgleichen. Schließlich verstießen die Normen gegen das Zitiergebot des Art.19 Abs.1 Satz 2 GG und die in Art.74 Abs.1 Nr.1 GG geregelte Gesetzgebungszuständigkeit auf dem Gebiet der Strafrechtspflege. [...]
BVerfGE 96, 10 – Räumliche Aufenthaltsbeschränkung
BVerfGE 96, 10ff 10.04.1997 – 2 BvL 45/92 II. Senat BVerfGE 96, 10 – Räumliche Aufenthaltsbeschränkung Seite 16 Obwohl danach räumliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Ausländern an Art.2 Abs.2 Satz 2 GG zu messen seien, werde in §37 AsylVfG nur Art.2 Abs.2 Satz 1 GG als eingeschränkt zitiert, so daß Art.19 Abs.1 Satz 2 GG verletzt sei. (gez.) Limbach Graßhof Kruis Kirchhof Winter Sommer Jentsch Hassemer HINWEIS: Keine Entscheidung zu Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG! http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv096010.html
BVerfGE 92, 365 – Kurzarbeitergeld
BVerfGE 92, 365ff 4.07.1995 – 1 BvF 2/86 und 1, 2, 3, 4/87 und 1 BvR 1421/86 I. Senat BVerfGE 92, 365 – Kurzarbeitergeld Seite 384 Mit der Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdeführerin, die Neufassung des § 116 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 AFG verstoße gegen Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 und Abs. 3 GG, Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und das ILO-Abkommen Nr. 87; § 116 Abs. 6 AFG verletze Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG. Seite 387 6. Die angegriffene Regelung sei schließlich deshalb verfassungswidrig, weil das Neutralitätsgesetz die Einschränkung des Art. [...]
BVerfGE 85, 386 – Fangschaltungen
BVerfGE 85, 386ff 25.03.1992 – 1 BvR 1430/88 I. Senat BVerfGE 85, 386 – Fangschaltungen Seite 390 Einen Hinweis gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG auf Einschränkungen von Art. 10 Abs. 1 GG enthalten die Gesetze nicht. Seite 403 Weder die Begründung der Bundesregierung zu § 30 Abs. 2 PostVerfG – im Entwurf § 26 Abs. 2 – (BT-Drucks. 11/2854, S. 45 f.) noch der Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen vom 7. April 1989 (BT-Drucks. 11/4316, S. 78 f.) enthalten Hinweise darauf, daß über den Erlaß von Datenschutzvorschriften hinaus zur Erhebung von personenbezogenen Daten durch Fangschaltungen und Zählervergleichseinrichtungen ermächtigt werden sollte. Dieser Befund wird auch dadurch gestützt, daß das Gesetz keinen Hinweis nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG enthält. [...]
BVerfGE 83, 130 – Josephine Mutzenbacher
BVerfGE 83, 130ff 27.11.1990 – 1 BvR 402/87 I. Senat BVerfGE 83, 130 – Josephine Mutzenbacher Seite 137 Das Gesetz verstoße darüber hinaus gegen das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) (Anmerkung: gemeint ist hier das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften) Seite 154 1. Das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) wird nicht verletzt. Es findet nur Anwendung auf Grundrechte, die aufgrund ausdrücklicher Ermächtigung vom Gesetzgeber eingeschränkt werden dürfen (vgl. BVerfGE 21,92 [93]; 24,367 [396f.]; 64, 72 [79f.]). Dazu gehört jedoch das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 3 Satz, l GG nicht. (gez.) Herzog Henschel Seidl Grimm Söllner Dieterich Kühling Seibert Zitiert: BVerfGE 21,92 [93]; 24,367 [396f.]; 64, 72 [79f.] http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv083130.html
BVerfGE 68, 352
BVerfGE 68, 352ff 19.12.1984 – 2 BvL 20, 21/84 II. Senat BVerfGE 68, 352 Seite 357 Verstößt § 59 IRG gegen das Grundgesetz, insbesondere gegen Art. 2 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 GG und Art. 102 GG, weil § 59 IRG Rechtshilfehandlungen auch dann zuläßt, wenn diese zur Verhängung und Vollstreckung eines Todesurteils in einem anderen Staat führen können. In den Vorlagebeschlüssen ist ausgeführt: Seite 358 Ein Verstoß gegen Art. 19 GG und damit wiederum auch gegen Art. 2 Abs. 2 GG liege darin, daß im IRG nicht festgehalten sei, welche Grundrechte durch dieses Gesetz eingeschränkt würden. Seite 359 Ebensowenig hat das Gericht seinerzeit die jetzt als durchgreifend erachteten Bedenken im Hinblick auf Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG erhoben. (gez.) [...]
BVerfGE 64, 72 – Prüfingenieure
BVerfGE 64, 72ff 4.05.1983 – 1 BvL 46, 47/80 I. Senat BVerfGE 64, 72 – Prüfingenieure Nr. 4 1. Berufsregelnde Gesetze fallen nicht unter das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG. Seite 73 Das vorlegende Verwaltungsgericht beanstandet, daß die in Schleswig-Holstein gesetzlich vorgesehene Altersgrenze von 70 Jahren grundsätzlich auch für solche Prüfingenieur gilt, die nach früherem Recht anerkannt worden waren, ohne daß bei der späteren Gesetzgebung das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG beachtet worden sei. Seite 75 2. Das von den Klägern angerufene Verwaltungsgericht hat die Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob Art. 2 des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoße. Seite 76 Jedoch [...]
BVerfGE 61, 82 – Sasbach
BVerfGE 61, 82ff 8.07.1982 – 2 BvR 1187/80 II. Senat BVerfGE 61, 82 – Sasbach Seite 113 Das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ist nicht verletzt. Das Erlöschen von Einwendungsmöglichkeiten im Verwaltungsverfahren und die Einschränkung oder der Wegfall von subjektiven materiellen Störungsabwehransprüchen gegenüber einem bestimmten Vorhaben im Sinne des § 7 AtomG als Folge dessen, daß Einwendungen im Genehmigungsverfahren nicht oder verspätet erhoben worden sind, stellt keine neuartige, dem bisherigen Recht fremde Möglichkeit des Eingriffs in Grundrechte dar. Mit der Bezugnahme auf §§ 17 bis 19 und 49 GewO griff das Gesetz vielmehr auf herkömmliche Einschränkungsarten zurück. Damit entfiel die verfassungsrechtliche Notwendigkeit, das einzuschränkende Grundrecht unter Angabe des Artikels zu benennen (vgl. BVerfGE 5, 13 [16]; 15, 288 [293]; 16, 194 [...]
BVerfGE 50, 290 – Mitbestimmung
BVerfGE 50, 290ff 1.03.1979 – 1 BvR 532, 533/77, 419/78 und 1 BvL 21/78 I. Senat BVerfGE 50, 290 – Mitbestimmung Seite 303 Die Beschwerdeführer zu I) und II) haben ein Rechtsgutachten der Professoren Badura, Rittner und Rüthers vorgelegt – im folgenden: Kölner Gutachten -, dessen rechtliche Würdigung sie sich auch insoweit zu eigen machen, als diese über die in den Verfassungsbeschwerden gestellten Anträge hinausgeht. In dem Gutachten werden auch § 32 MitbestG, der die Ausübung von Beteiligungsrechten betrifft, sowie § 37 Abs. 3 MitbestG für verfassungswidrig gehalten; diese Vorschrift läßt namentlich bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung einen Widerruf der Bestellung eines Mitglieds des zur gesetzlichen Vertretung berechtigten Organs nach Ablauf von 5 Jahren seit Inkrafttreten oder erstmaliger Anwendung des Gesetzes auch dann zu, [...]
BVerfGE 48, 327 – Familiennamen
BVerfGE 48, 327ff 31.05.1978 – 1 BvR 683/77 I. Senat BVerfGE 48, 327 – Familiennamen Seite 332 II. Die Beschwerdeführer sind Eheleute, die schon 1965 bei ihrer Eheschließung den Mädchennamen der Frau als Ehenamen annehmen wollten. Diesem Antrag wurde nicht entsprochen. Auch ein von ihnen durchgeführtes Verfahren nach § 47 PStG mit dem Ziel der Berichtigung des Namenseintrags blieb erfolglos. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer unmittelbar gegen Art. 12 Nr. 13 Buchst. b. des Ersten Ehereformgesetzes und damit gegen den Ausschluß der Anwendbarkeit des neuen § 1355 Abs. 2 Satz 1 BGB auf Ehen, die vor dem 1. Juli 1976 geschlossen wurden. Sie rügen eine Verletzung von Art. 3 Abs. 2 und 3, Art. 6 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 1 und [...]
BVerfGE 47, 46 – Sexualkundeunterricht
BVerfGE 47, 46ff 21.12.1977 – 1 BvL 1/75, 1 BvR 147/75 I. Senat BVerfGE 47, 46 – Sexualkundeunterricht Seite 64 b) Lediglich soweit dieser Beschwerdeführer nach Ablauf der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG noch eine Verletzung des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 und des Art. 103 Abs. 1 GG gerügt hat, sind diese Sachrügen wegen Fristversäumnis unzulässig; denn sie stehen in keinem unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang mit den rechtzeitig vorgebrachten Rügen. (gez.) Dr. Benda Dr. Haager Dr. Böhmer Dr. Simon Dr. Faller Dr. Hesse Dr. Katzenstein Dr. Niemeyer HINWEIS: Keine Entscheidung zu Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG! http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv047046.html
BVerfGE 44, 197 – Solidaritätsadresse
BVerfGE 44, 197ff 2.03.1977 – 2 BvR 1319/76 II. Senat BVerfGE 44, 197 – Solidaritätsadresse Seite 201 § 15 Abs. 2 SG verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß für § 15 Abs. 1 SG als allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) nicht anzuwenden ist (BVerfGE 28, 282 [291 ff.]; vgl. auch BVerfGE 28, 36 [46 f.]). Die hierzu in den genannten Entscheidungen enthaltenen Ausführungen, an denen festzuhalten ist, gelten gleichermaßen auch Seite 202 für die Vorschrift des § 15 Abs. 2 SG. Auch diese Bestimmung will nicht eine bestimmte Meinung wegen ihres Inhalts verbieten, sondern in Ausfüllung des Art. 17 a Abs. 1 GG politische Auseinandersetzungen im [...]
BVerfGE 39, 334 – EXTREMISTENBESCHLUSS
BVerfGE 39, 334ff 22.05.1975 – 2 BvL 13/73 II. Senat BVerfGE 39, 334- EXTREMISTENBESCHLUSS Seite 340 2. Die angegriffene Regelung sei mit dem Grundgesetz unvereinbar: Sie stehe in Widerspruch zu Art. 12 GG. Da die zweite juristische Staatsprüfung auch für den Beruf des Rechtsanwalts, des Syndikus und anderer Berufe außerhalb des öffentlichen Dienstes erforderlich sei, habe der juristische Vorbereitungsdienst als Ausbildungsstätte im Sinne von Art. 12 GG zu gelten. Die Forderung, der Bewerber für den Vorbereitungsdienst müsse die Gewähr bieten, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintrete, stelle eine Einschränkung der freien Wahl der Ausbildungsstätte dar. Diese Einschränkung bedürfe aber nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG der ausdrücklichen Bezugnahme auf diese Vorschrift im Gesetz. Denn es handle sich insoweit nicht um [...]
BVerfGE 35, 185 – Haftgrund Wiederholungsgefahr
BVerfGE 35, 185ff 30.05.1973 – 2 BvL 4/73 II. Senat BVerfGE 35, 185 – Haftgrund Wiederholungsgefahr Seite 187 Das Amtsgericht Lüneburg hat das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob § 112 a Abs. 1 Nr. 2 StPO mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Zur Begründung führt es aus: Auf die Gültigkeit dieser Bestimmung komme es an: alle Voraussetzungen des § 112 a Abs. 1 Nr. 2 StPO lägen vor, andere Haftgründe seien nicht erkennbar. Der Haftbefehl würde erlassen, wenn die Vorschrift mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Das sei jedoch nicht der Fall. Nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG müsse ein Gesetz, das ein Grundrecht einschränke, dieses Recht unter Angabe des Artikels nennen. Das sei im Änderungsgesetz unterblieben, obwohl es den in [...]
BVerfGE 33, 52 – Zensur
BVerfGE 33, 52ff 25.04.1972 – 1 BvL 13/67 I. Senat BVerfGE 33, 52 – Zensur Seite 56 4. Schließlich seien die §§ 5 ff. GÜV wegen Verletzung des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nichtig; denn das durch § 5 Abs. 1 Seite 57 GÜV eingeschränkte Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG sei im Gesetz nicht genannt. Seite 77 Entgegen der Ansicht des vorlegenden Gerichts ist das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nicht verletzt; denn es handelt sich bei § 5 Abs. 1 GÜV – wie oben dargelegt – um ein allgemeines Seite 78 Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG, für das das Zitiergebot nicht gilt (BVerfGE 28, 282 [289]). (gez.) Benda Ritterspach Der Richter Dr. [...]
BVerfGE 30, 336 – Jugendgefährdende Schriften
BVerfGE 30, 336ff 23.03.1971 – 1 BvL 25/61 und 3/62 I. Senat BVerfGE 30, 336 – Jugendgefährdende Schriften Seite 345 Die Angeklagten der Ausgangsverfahren vertreten übereinstimmend die Ansicht, daß § 6 Abs. 2 verfassungswidrig sei. Die Angeklagte des der Vorlage 1 BvL 3/62 zugrundeliegenden Verfahrens hält außerdem § 4 Abs. 1 Nr. 3 wegen Verstoßes gegen die Art. 3, 5 und 12 GG für verfassungswidrig. Sie hat Rechtsgutachten der Professoren Dr. Wacke, Dr. Thieme, Dr. Dr. Raschhofer und Dr. Evers vorgelegt, in denen dargelegt ist, daß § 6 Abs. 2 gegen die Art. 3,4, 5 und das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoße und das Rechtsstaatsprinzip verletze; in der Regelung des § 4 Abs. 1 Nr. 3 erblicken die Gutachter Verstöße [...]
BVerfGE 28, 282 – Solidaritätsadresse
BVerfGE 28, 282ff 26.05.1970 – 1 BvR 657/68 I. Senat BVerfGE 28, 282 – Solidaritätsadresse Das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG gilt nicht für die §§ 14 Abs. 1 und 15 Abs. 1 des Soldatengesetzes. Seite 286 Die Disziplinarbestrafung wegen des Anschlags am Informationsbrett und wegen der Eingabe an den Soldatensender verletzen nach Ansicht des Beschwerdeführers Art. 5 Abs. 1 GG. Die Bestimmungen der §§ 14 und 15 Abs. 1 SG, auf die die Bestrafung sich stütze, seien unwirksam, weil sie entgegen Art. 19 Abs. 1 Seite 287 Satz 2 GG das von ihnen eingeschränkte Grundrecht (Art. 5 GG) nicht angäben. Seite 289 1. Die §§ 14 Abs. 1 und 15 Abs. 1 SG, auf die die Disziplinarbestrafung u. a. gestützt [...]
BVerfGE 28, 55 – Leserbrief
BVerfGE 28, 55ff 18.02.1970 – 2 BvR 746/68 II. Senat BVerfGE 28, 55 – Leserbrief Seite 60 Mit der am 22. Dezember 1968 eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den ihm am 23. November 1968 in vollständiger Form zugestellten Beschluß des Truppendienstgerichts vom 5. November 1968. Er rügt eine Verletzung von Art. 5, 17 a, 19 Abs. 1 Satz 2 und 103 Abs. 1 GG und führt aus: Das Soldatengesetz stütze sich, soweit es die Meinungsfreiheit beschränke, nicht auf den allgemeinen Gesetzesvorbehalt in Art. 5 Abs. 2 GG, sondern auf die Ermächtigung des Art. 17 a Abs. 1 GG. Ein derartiges Gesetz müsse den Anforderungen, die Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG stelle, genügen. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit sei jedoch im Soldatengesetz nicht [...]
BVerfGE 28, 36 – Zitiergebot
BVerfGE 28, 36ff 18.02.1970 – 2 BvR 531/68 II. Senat BVerfGE 28, 36 – ZITIERGEBOT 1. Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG gilt nur für Gesetze, die darauf abzielen, ein Grundrecht über die in ihm selbst angelegten Grenzen hinaus einzuschränken. Seite 43 Der Bundesminister der Verteidigung, der sich für die Bundesregierung geäußert hat, hält die Verfassungsbeschwerde für zulässig, aber unbegründet. Er führt aus: Das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG müsse nur bei Einschränkungen nach Art. 17 a Abs. 1 GG beachtet werden. Seite 46 2. Durch § 10 Abs. 6 SG ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt worden. Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG greift deshalb für § 10 Abs. 6 SG nicht ein. a) Das Zitiergebot von [...]
BVerfGE 24, 367 – Hamburgisches Deichordnungsgesetz
BVerfGE 24, 367ff 18.12.1968 – 1 BvR 638, 673/64 und 200, 238, 249/65 I. Senat BVerfGE 24, 367 – Hamburgisches Deichordnungsgesetz 4. Enteignungsgesetze (Art. 14 Abs. 3 GG) schränken das Grundrecht des Eigentums nicht im Sinne des Art. 19 Abs. 1 GG ein. Seite 395 Soweit in der Rechtsumwandlung eine Enteignung liegt, wird sie unmittelbar durch das Gesetz vollzogen. Die Rügen der Beschwerdeführer, es handle sich hierbei um ein nach Art. 19 Abs. 1 Seite 396 Satz 1 GG unzulässiges Einzelfallgesetz und das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG sei verletzt, sind nicht begründet. 1. Das Verhältnis des Art. 19 Abs. 1 GG zu der nach Art. 14 Abs. 3 GG zugelassenen Legalenteignung ist aus dem Zusammenhang der einzelnen Rechtssätze des Art. [...]
BVerfGE 21, 271 – Südkurier
BVerfGE 21, 271ff 4.04.1967 – 1 BvR 414/64 I. Senat BVerfGE 21, 271 – Südkurier Seite 275 Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt stelle eine Zensur dar; diese sei uneingeschränkt und selbst beim etwaigen Vorliegen eines allgemeinen Gesetzes verboten. Dem Bund fehle nach Art. 74 Nr. 12 GG die Gesetzgebungskompetenz für das Verbot. Hilfsweise habe die Verletzung des Zitiergebots aus Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG die Nichtigkeit der Gesetzesbestimmung zur Folge. (gez.) Dr. Müller Dr. Berger Dr. Scholtissek Dr. Stein Ritterspach Dr. Haager Rupp-v. Brünneck Dr. Böhmer HINWEIS: Keine Entscheidung zu Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG! http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv021271.html
1 BvR 2181/98
A II. 1. 29 c) Die angegriffenen Vorschriften seien bereits wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nichtig. Da § 8 Abs. 1 Satz 2 TPG in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG eingreife, hätte dieses Grundrecht im Transplantationsgesetz genannt werden müssen. 2. 14 c) Die Verfassungsbeschwerde sei auch begründet. Die angegriffenen Vorschriften verstießen in formeller Hinsicht schon gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG. Außerdem leide § 8 Abs. 1 Satz 2 TPG an mangelnder Bestimmtheit. Der psychologische Fachterminus der “besonderen persönlichen Verbundenheit” sei als Rechtsbegriff zu unbestimmt. B II. 1. 55 a) Das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ist nicht verletzt. Es verlangt, daß ein Gesetz, welches [...]
BVerfGE 21, 92
BVerfGE 21, 92ff 12.01.1967 – 1 BvR 168/64 I. Senat BVerfGE 21, 92 Der Beschwerdeführer rügt Verletzung von Art. 2 Abs. 1 und Art, 19 Abs. 1 und 2 GG. Die Verfassungsbeschwerde ist unbegründet. Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluß vom 12. Januar 1967 – 1 BvR 169/631 – eingehend dargelegt, daß § 9 Abs. 1 Seite 93 Nr. 1 GrdstVG mit der Verfassung in Einklang steht. Art. 19 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 GG sind nicht verletzt. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG schränkt nicht die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG ein, sondern enthält eine Inhaltsbestimmung des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG; das Zitiergebot greift daher nicht ein. Das Eigentum wird durch die Beschränkung der Verfügungsmacht [...]
BVerfGE 19, 150 – Allgemeines Kriegsfolgengesetz
BVerfGE 19, 150ff 3.11.1965 – 1 BvR 62/61 I. Senat BVerfGE 19, 150 – Allgemeines Kriegsfolgengesetz Seite 155 Die Verfassungsänderung sei auch nicht wirksam vorgenommen. Die Vorschrift des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG müsse erst recht gelten, wenn ein Grundrecht durch eine Verfassungsänderung in vollem Umfang aufgehoben werde. Art. 14 GG sei aber weder im Gesetz zur Einfügung eines Artikels 135 a in das Grundgesetz noch im AKG erwähnt. HINWEIS: Keine Entscheidung zu Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG! http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv019150.html
BVerfGE 17, 67 – Investitionshilfegesetz
BVerfGE 17, 67ff 24.07.1963 – 1 BvR 425, 786, 787/58 I. Senat BVerfGE 17, 67 – Investitionshilfegesetz Die Beschwerdeführer sind der Auffassung, daß schon die Einfügung des Artikels 135 a in das Grundgesetz sie unmittelbar in ihren Grundrechten berühre. Diese Ergänzung des Grundgesetzes schmälere unmittelbar den Grundrechtskreis des einzelnen, weil dieser Schutzwall gegen eine beliebige Regelung der Ansprüche der Beschwerdeführer schon damit niedergerissen werde. Die Ergänzung des Grundgesetzes sei aber auch objektiv verfassungswidrig, weil dabei die Bestimmung des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nicht beachtet worden sei; es müsse mindestens der Schein einer gültigen Verfassungsänderung, der die Beschwerdeführer belaste, beseitigt werden. HINWEIS: Keine Entscheidung zu Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG! http://servat.unibe.ch/dfr/bv067256.html
BVerfGE 16, 194 – Liquorentnahme
BVerfGE 16, 194ff 10.06.1963 – 1 BvR 790/58 I. Senat BVerfGE 16, 194 – LIQUORENTNAHME Seite 199 2. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit kann auf Grund eines einfachen Gesetzes eingeschränkt werden (Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG). Als formelles Gesetz genügt § 81a StPO dieser Forderung. a) Das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950 (BGBl. S. 455), das dem § 81a StPO die jetzt geltende Fassung gegeben hat, nennt das Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 GG nicht als eingeschränkt. Dies berührt aber die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung nicht. Die den Strafverfolgungsbehörden darin gegebenen Befugnisse waren bereits in Art. 2 Nr. 4 des Ausführungsgesetzes zu dem Gesetz gegen gefährliche [...]
BVerfGE 15, 126 – STAATSBANKROTT
BVerfGE 15, 126ff 14.11.1962 – 1 BvR 987/58 I. Senat BVerfGE 15, 126 – STAATSBANKROTT Seite 129 2. Die Verfassungsbeschwerde ist am 24. Dezember 1958 eingegangen; sie richtet sich gegen das AKG und beantragt in erster Linie, den § 1 dieses Gesetzes für nichtig zu erklären. a) Schon das Gesetz zur Einfügung eines Artikels 135a in das Grundgesetz – die Rechtsgrundlage des AKG – sei nichtig. Es verletze Art. 79 Abs. 3 GG, weil es die in Art. 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze, insbesondere das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, nicht beachte. Es verstoße ferner gegen Art. 19 Abs. 1 und 2 GG, weil es Grundrechte im Wesensgehalt antaste, ein Einzelfallgesetz sei und die von ihm eingeschränkten Grundrechte nicht ausdrücklich nenne. Seite 144 Art. 135 a [...]
BVerfGE 10, 89 – (Großer) Erftverband
BVerfGE 10, 89ff 29.07.1959 – 1 BvR 394/58 I. Senat BVerfGE 10, 89 – (Großer) ERFTVERBAND Seite 99 Der Angriff ist freilich nicht schon deshalb begründet, weil das Gesetz Art. 2 Abs. 1 GG nicht als eingeschränktes Grundrecht aufführt. Denn Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG bezieht sich nicht auf die allgemeine Handlungsfreiheit; sie ist von vornherein nur unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet (vgl. BVerfGE 6, 32 [37]). Zitiert: BVerfGE 6, 32 [37] http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv010089.html
BVerfGE 8, 274 – Preisgesetz
BVerfGE 8, 274ff 12.11.1958 – 2 BvL 4, 26, 40/56, 1, 7/57 II. Senat BVerfGE 8, 274 – PREISGESETZ Das Landgericht ist der Auffassung, § 2 Abs. 1 Preisgesetz verstoße gegen Art. 80 Abs. 1 GG; die Ermächtigung sei nach Inhalt, Zweck und Ausmaß nicht hinreichend bestimmt. Das Preisgesetz verletze auch die durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete Vertragsfreiheit. Einwirkungen auf Verträge seien nur auf Grund eines vom Bundestag beschlossenen Gesetzes, nicht jedoch auf Grund von Verordnungen der Exekutive zulässig. Das Gesetz verstoße ferner gegen Art. 19 GG. Seite 285 ermögliche, die Preisfreiheit völlig oder jedenfalls in solchem Maße zu beseitigen, daß sie in ihrem Kern verletzt werde. Gegen Art. 19 Abs. 2 GG verstoße ein Gesetz nicht nur, wenn es selbst und unmittelbar [...]
BVerfGE 7, 175 – Normenkontrolle III
BVerfGE 7, 175ff 13.11.1957 – 1 BvR 78/56 I. Senat BVerfGE 7, 175 – Normenkontrolle III 1. Die antragstellenden Unternehmen haben zusammen mit anderen Beschwerdeführern Verfassungsbeschwerde gegen § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b des Beförderungsteuergesetzes in der Seite 176 Fassung vom 13. Juni 1955 – BefStG 1955 – (BGBl. I S. 366) erhoben. Die Antragsteller sind Firmen verschiedener Wirtschaftszweige, die Werkfernverkehr betreiben. Sie rügen, daß die zur Nachprüfung gestellte Vorschrift ihre Grundrechte aus Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 (evtl. Art. 2 Abs. 1) und Art. 14 GG verletze und außerdem gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoße. HINWEIS: Keine Entscheidung zu Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG!
BVerfGE 6, 32 – Elfes
BVerfGE 6, 32ff 16.01.1957 – 1 BvR 253/56 I. Senat BVerfGE 6, 32f – ELFES Seite 35 Näher liegt die Annahme, daß er die Ausreisefreiheit in Art. 11 Abs. 1 GG nicht garantieren wollte. Davon ist auch der Gesetzgeber des Paßgesetzes offensichtlich ausgegangen; denn er hat weder die Paßversagungsgründe inhaltlich auf Art. 11 Abs. 2 GG abgestimmt noch im Hinblick auf Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG erwogen, im Paßgesetz das Grundrecht der Freizügigkeit als eingeschränktes Grundrecht zu nennen. Auch bei den wiederholten Aussprachen über die Lockerung oder Aufhebung des Paßzwanges, die im Bundestag aus Anlaß entsprechender Empfehlungen des Europarates stattgefunden haben (BT II/1953, 18. und 137. Sitzung, StenBer. S. 659 f., 7112 f., 7115 f.; BT II/1953 Drucks. 198, 499, 2011, 2044, 2516) [...]
BVerfGE 5, 77 – Parteifreie Wählergruppen
BVerfGE 5, 77ff 13.06.1956 – 1 BvR 315, 309 und 286/53 I. Senat BVerfGE 5, 77 – PARTEIFREIE WÄHLERGRUPPEN Seite 78 2. Die Beschwerdeführer rügen, daß durch die §§ 9 Abs. 1, 2, 4 und 5; 10; 25 Abs. 2; 26 Abs. 2 und 34 Abs. 1 und 4 BWG sowie § 29 BWO das Grundgesetz in den Art. 3 Abs. 1 und 3, 9, 19, 20 und 38 verletzt werde. Sie machen geltend: a) Die beanstandeten Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung schränkten die genannten Grundrechte in unzulässiger Weise ein und verletzten damit zugleich Seite 79 Art. 19 GG. Die eingeschränkten Grundrechte seien entgegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG im Bundeswahlgesetz nicht ausdrücklich unter Angabe des Artikels genannt. Seite 84 e) Da [...]
BVerfGE 5, 13 – Blutgruppenuntersuchung
BVerfGE 5, 13ff 25.05.1956 – 1 BvR 190/55 I. Senat BVerfGE 5, 13 – BLUTGRUPPENUNTERSUCHUNG Nr. 4 Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG findet keine Anwendung auf solche, nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenen Gesetze, die lediglich bereits geltende Grundrechtsbeschränkungen unverändert oder mit geringen Abweichungen wiederholen. Seite 15 Eine Verletzung des Grundrechts könnte schließlich auch dann vorliegen, wenn das den Eingriff zulassende Gesetz selbst nichtig wäre. Als Grund für die Nichtigkeit könnte in Betracht kommen, Seite 16 daß ein Gesetz, welches ein Grundrecht einschränkt, nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG dieses Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen muß. § 372 a ZPO ist durch das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts [...]
BVerfGE 2, 121 – Zitiergebot
BVerfGE 2, 121ff 10.02.1953 – 1 BvR 787/52 I. Senat BVerfGE 2, 121 – ZITIERGEBOT Nr. 9 Die Vorschrift des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG – das Grundrecht muß im Fall der Einschränkung unter Angabe des Artikels genannt werden – bezieht sich nur auf künftige Rechtssetzung. Seite 122 Allerdings ist in § 81 StPO das Grundrecht der persönlichen Freiheit – Art. 2 GG – nicht ausdrücklich bezeichnet, während nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 ein Grundrecht, wenn es durch Gesetz eingeschränkt wird, unter Angabe des Artikels genannt werden muß. Dieses formelle Erfordernis des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, auf das sich die Beschwerdeführerin beruft, hat jedoch nach Sinn und Zweck der Bestimmung nur für die künftige Gesetzgebung Geltung (vgl. Seite [...]
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